Die Minderung, geregelt in § 441 BGB, ist ein Gewährleistungsrecht, welches vom Käufer einer mangelhafter Ware ausgeübt werden kann. Mit der Minderung wird die Herabsetzung des Kaufpreises bezeichnet.
Bei der Minderung ist der Preis einer Sache in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden hat.