Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in welchem Zivil- und Strafsenate gebildet werden. Das OLG steht zwischen dem Bundesgerichtshof und den Landgerichten; bei Familien- und Kindschaftsangelegenheiten zwischen Amtsgericht und dem Bundesgerichtshof. Das OLG wird häufig in der zweiten oder dritten Instanz angerufen.
Zuständigkeit bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
- Berufung und Beschwerde gegen Urteile der Landgerichte
- Berufung und Beschwerde gegen Urteile der Amtsgerichte in Familiensachen
Zuständigkeiten bei strafrechtlichen Gegebenheiten:
- Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der Strafkammern
- Revisionsinstanz gegen Urteile eines Strafrichters und des Schöffengerichts
Jedes Bundesland verfügt über mindestens ein Oberlandesgericht. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besitzen zwei Oberlandesgerichte. In Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bestehen drei Oberlandesgerichte.