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Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.

Inhalte des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält Bestimmungen über:

  • den Betriebsrat
  • die Betriebsversammlung
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer