Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.
Inhalte des Betriebsverfassungsgesetzes
Das Betriebsverfassungsgesetz enthält Bestimmungen über:
- den Betriebsrat
- die Betriebsversammlung
- die Jugend- und Auszubildendenvertretung
- die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer