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Unter der Betriebsvereinbarung versteht man einen kollektiven Arbeitsvertrag, oder auch Gruppenarbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat getroffen wird.

Diese Vereinbarung muss schriftlich erfasst und an einer geeigneten (für jeden zugänglichen) Stelle im Betrieb ausgelegt werden.

Die Betriebsvereinbarung stellt die Ergänzung der betrieblichen Bestimmungen zum Tarifvertrag dar. Der Tarifvertrag gibt im Gegensatz zur Betriebsvereinbarung nur die Mindestbestimmungen vor.

Betriebsordnung

Teil der Betriebsvereinbarung ist die Betriebsordnung. Hier werden sowohl die allgemeine Ordnung als auch einzelne Angelegenheiten des betreffenden Betriebs geregelt. Dazu gibt es folgende Beispiele:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Pausenregelung
  • Aufstellung eines Urlaubsplanes
  • Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Verhalten der Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs

Sozialplan

Auch der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und ist eine Sonderform der Betriebsvereinbarung.

Dieser Plan soll die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer bei geplanten Betriebsveränderungen mildern.

Betriebsveränderungen sind zum Beispiel, Rationalisierung oder Betriebsstilllegung. Darin werden Maßnahmen, wie zum Beispiel, Abfindungen bei vorzeitiger Entlassung oder Zuschüsse bei vorzeitiger Pensionierung geregelt.