Skip to main content

Ein Arbeits- oder auch Betriebsunfall bezeichnet einen Vorfall, bei dem sich ein Arbeitnehmer während der Arbeit verletzt. Der direkte Weg zur Arbeit ist hierbei mit eingeschlossen.

Wer haftet bei einem Betriebsunfall?

Wenn ein Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden. Natürlich gibt es besondere Fälle, bei denen die Versicherung nicht einspringt. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz nicht gewährleistet und somit fahrlässig die Gesundheit seiner Angestellten aufs Spiel setzt. In diesem Fall haftet der Arbeitgeber.

Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz durchzusetzen. Der Arbeitnehmer wiederum muss sich an die Vorschriften halten. Auch muss ein Betriebsunfall direkt bei dem Arbeitgeber gemeldet werden. Verjährt der Unfall, dann zahlt die Versicherung für mögliche Spätfolgen nicht mehr. Dies kann dem Verunfallten schwer zum Verhängnis werden.

 

Was zählt nicht zu einem Betriebsunfall?

Einige besondere Fälle gehören nicht zum klassischen Betriebsunfall und werden somit auch nicht von der Unfallversicherung abgedeckt. Dies gilt für Dinge, die für den persönlichen Nutzen der ArbeitnehmerInnen zählen. Unfälle während der Raucherpause, auf der Toilette oder am Kaffeestand auf dem Weg zur Arbeit sind daher keine Betriebsunfälle.

 

So kannst du Betriebsunfälle verhindern

Um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden, spielt die Prävention eine große Rolle. Viele ArbeitgeberInnen geben Schulungen und Einweisungen für den Arbeitsschutz vor. So können ArbeitnehmerInnen Risiken besser einschätzen und wissen, wo mögliche Gefahren lauern. Eine weitere Möglichkeit ist natürlich die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Denn wenn du Arbeitskleidung und Schutzausrüstung ordnungsgemäß verwendest und Vorschriften einhältst, kannst du Unfällen vorbeugen.