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Unter dem Arbeitsschutz versteht man im Allgemeinen den Schutz vor negativen Folgen, die sich aus der Arbeit ergeben. Der Arbeitsschutz ist geregelt durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen (Arbeitsschutzvorschriften). Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Arbeitsschutz.

  1. Arbeitsschutz im engeren Sinne – Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
  2. Arbeitsschutz im weiteren Sinne – Jeglichen weiteren Schutz, den Arbeitnehmer haben (z. B. Kündigungsschutzgesetz oder Bundesurlaubsgesetz)

Wichtige Arbeitsschutzvorschriften (Schutzrechte für Arbeitnehmer)

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vor allem durch die Gewerbeaufsichtsämter und die Berufsgenossenschaften kontrolliert.