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Der Arbeitsunfall, auch Betriebsunfall oder Berufsunfall genannt, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein ArbeitnehmerIn während der Arbeitszeit oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidet.

Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Als Arbeitgeber:

Passiert ein Arbeitsunfall und der/die ArbeitnehmerIn ist länger als drei Tage arbeitsunfähig, musst du als ArbeitgeberIn laut § 193 SGB VII den Vorfall der Unfallversicherung melden. Dafür hast du drei Tage Zeit.

Als Arbeitnehmer:

Zu aller erst muss der/die ArbeitgeberIn informiert werden, anschließend muss direkt ein Arzt aufgesucht werden.

Zu welchem Arzt muss ich?

Nach einem Arbeitsunfall darfst du dich nicht einfach von deinem Hausarzt behandeln lassen. Nach der Erstversorgung in einer Praxis oder im Krankenhaus musst du einen Durchgangsarzt oder Durchgangsärztin (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Das sind spezielle Fachärzte mit Zulassung der Berufsgenossenschaften

Wer bezahlt bei einem Arbeitsunfall?

Nach deinem Arbeitsunfall zahlt dein Arbeitgeber sechs Wochen lang deine Lohnfortzahlung. Dafür musst du mindestens seit vier Wochen dort angestellt sein und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Nach den sechs Wochen übernimmt die Berufsgenossenschaft mit so genanntem Verletztengeld. Die Höhe des Verletztengeld ist in § 47 SGB VII geregelt, es beträgt bis zu 80 Prozent des Regelentgelts und kann bis zu 78 Wochen gezahlt werden. Es endet aber nach Ende der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Bei einem vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (MdE 100 %) hast du Anspruch auf Vollrente. Diese beträgt zwei Drittel des vor deinem Unfall oder deiner Berufskrankheit erzielten Jahresarbeitsverdienstes netto.

Wichtig: Ist eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht möglich, gelten besondere Bedingungen und müssen individuell mit der Berufsgenossenschaft geklärt werden.

Wer entscheidet ob Arbeitsunfall oder nicht ?

Die Berufsgenossenschaft (BG) entscheidet ob der Unfall als Arbeitsunfall klassifiziert wird. Falls ja hat der/die ArbeitnehmerIn viele Vorteile. Kosten für medizinische Leistungen sowie für die nachfolgende berufliche und soziale Wiedereingliederung, trägt die jeweilige Berufsgenossenschaft.

Unfall auf dem Weg zu Kantine und Toilette

Grundsätzlich ist der Weg – Hinweg und Rückweg -, zu Kantine und Toilette versichert. Wer sich hier verletzt, erleidet einen Arbeitsunfall. Der jeweilige Innenbereich gilt nicht mehr zum versicherten Bereich.