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Eine gesetzliche Definition für das Betriebsvermögen besteht nicht. Grundsätzlich werden hierunter alle Güter gezählt, die dem Betrieb dienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gegenstände einen positiven oder negativen Wert aufweisen. Darüber hinaus wird der Begriff Betriebsvermögen im EStG auch als Differenz des Vermögens abzüglich der Schulden bezeichnet.