Ein Konzern oder auch eine Konzernbildung ist der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen.
Ein Konzern liegt nach dem Aktiengesetz unter folgenden Bedingungen vor:
- Ein herrschendes und ein abhängiges oder mehrere abhängige Unternehmen sind unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
- Rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Unternehmen sind unter einheitlicher Leitung zusammengefasst. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
Die Konzernunternehmen bleiben rechtlich selbstständige Unternehmen. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit wird jedoch völlig aufgegeben.