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Ein Konzern oder auch eine Konzernbildung ist der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen.

Ein Konzern liegt nach dem Aktiengesetz unter folgenden Bedingungen vor:

  • Ein herrschendes und ein abhängiges oder mehrere abhängige Unternehmen sind unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
  • Rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Unternehmen sind unter einheitlicher Leitung zusammengefasst. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.

Die Konzernunternehmen bleiben rechtlich selbstständige Unternehmen. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit wird jedoch völlig aufgegeben.