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Grundsätzlich besteht nach jedem Kauf eines Gutes bzw. einer Kaufsache ein abgeschlossener Kaufvertrag. In der Regel ist dieser formlos. Einzige Ausnahme ist der Grundstückskauf, dieser muss notariell beurkundet werden.

Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?

Damit er zustande kommt, müssen zwei (oder mehrere) Willenserklärungen übereinstimmen. Die erste Willenserklärung nennt man Antrag, woraufhin die Annahme  (zweite Willenserklärung) erfolgt.

Dabei unterscheidet man zwei Fälle:

  1. Die erste Willenserklärung (Antrag bzw. Angebot) geht vom Verkäufer aus, die Annahme erfolgt durch den Käufer über eine Bestellung (Annahme des Antrags).

2. Die erste Willenserklärung (Antrag bzw. Bestellung) geht vom Käufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellungsannahme).

Der zustande gekommene Kaufvertrag beinhaltet das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft.