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Gerichtskosten sind Abgaben, die der Staat für die Inanspruchnahme der Gerichte fordert. Einzelheiten und die Höhe der Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Im Zivilrecht sind die Gerichtskosten in Auslagen und Gebühren untergliedert.

Auslagen sind Kosten für Sachverständigengutachten, Zeugen sowie Dokumentenpauschale. Die Höhe der Auslagen richtet sich nach den Aufwendungen, die dem Gericht entstehen. Bei den Gebühren handelt es sich um Kosten, die sich nach dem Streitwert eines Verfahrens richten.

Gerichtskosten und Anwaltskosten bilden zusammen die Prozesskosten. Bei Beendigung eines Gerichtsverfahrens entscheidet das Gericht, wer die Prozesskosten zu tragen hat.