Das Gemeinschaftspatent soll ähnlich wie die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster eine Erfindung schützen.
Darüber hinaus soll durch das Gemeinschaftspatent die europäische Wettbewerbsfähigkeit ausgebaut werden. Im Zuge der Tagung des EU-Rats vom 4. Dezember 2009 wurden weitere noch nicht umgesetzte Kernelemente des künftigen EU-Patentsystems diskutiert. Eine Umsetzung des Vorhabens ist jedoch bislang immer gescheitert.