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Das Gemeinschaftspatent soll ähnlich wie die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster eine Erfindung schützen.

Darüber hinaus soll durch das Gemeinschaftspatent die europäische Wettbewerbsfähigkeit ausgebaut werden. Im Zuge der Tagung des EU-Rats vom 4. Dezember 2009 wurden weitere noch nicht umgesetzte Kernelemente des künftigen EU-Patentsystems diskutiert. Eine Umsetzung des Vorhabens ist jedoch bislang immer gescheitert.