Die Masseverbindlichkeit ist in § 53 InsO geregelt. Zu dieser Art von Verbindlichkeiten gehören gem. § 53 InsO die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie Vergütungen und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie der übrigen Gläubiger. Auch der Lohn zählt dazu, sofern Arbeitnehmer weiter im insolventen Unternehmen beschäftigt sind. Löst der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis auf, so gehören auch Abfindungen zu einer solchen Verbindlichkeit.
Masseverbindlichkeit: Definition
Masseverbindlichkeiten werden in voller Höhe aus der Insolvenzmasse bedient und müssen auch in voller Höhe gezahlt werden. Sollte die Insolvenzmasse dazu nicht ausreichen, muss der Insolvenzverwalter gegebenenfalls Schadensersatz leisten. Bei Masseverbindlichkeiten handelt es sich häufig um Verbindlichkeiten, die nach dem Insolvenz-Eintritt entstanden sind. Gläubiger einer Masseverbindlichkeit werden auch Massegläubiger genannt.
Das Konzept dient dazu, dass eine Fortführung der Geschäfte und das Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann, da dort oft neue Verbindlichkeiten eingegangen werden müssen. Man spricht deshalb von Masseverbindlichkeiten, da die Gläubiger höher gestellt sind als die restlichen Insolvenzgläubiger. Das liegt daran, dass eine Masseverbindlichkeit Vorrang vor einer Insolvenzforderung hat.
Arten von Masseverbindlichkeiten
Es gibt verschiedene drei Arten von Masseverbindlichkeiten, darunter:
- Kosten des Insolvenzverfahrens
- Sonstige Masseverbindlichkeiten: Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die während der Insolvenz, aus gegenseitigen Verträgen (deren Erfüllung wählt der Insolvenzverwalter oder aber die Erfüllung muss nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden) oder aus einer ungerechtfertigten Bereicherung der Masse entstehen.
- Verbindlichkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen des Schuldners: Betroffen sind unbewegliche Gegenstände oder Räume, sowie Dienstverhältnisse (Wichtig hierbei: Die regelmäßig genutzte Masse-Enthaftungsmöglichkeit für Wohnraum-Mietverhältnisse des Schuldners)
Erst wenn die gesamten Masseverbindlichkeiten beglichen sind, werden die Gläubiger quotal aus der Restmasse beglichen.
Masseverbindlichkeit: Beispiel
Die Firma Muster ist insolvent und hat alle Vermögenswerte verwertet. Die Masse beträgt nun 400.000€. Die Gläubiger haben jedoch insgesamt Ansprüche in Höhe von 4.000.000€. Das Verfahren kostet 40.000€, die Kosten für Lieferung und Leistungen des Insolvenzverwalters betragen 80.000 €. Zieht man nun die Masseverbindlichkeiten in Höhe von 400.000€ ab, sind 280.000€ zur Verteilung übrig. Jeder Gläubiger erhält dabei eine Quote von 5 Prozent.