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Eine Insolvenz bezeichnet die Unfähigkeit eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nachzukommen.

Gründe für eine Insolvenz

Im deutschen Insolvenzrecht sind drei mögliche Gründe für die Insolvenz aufgeführt. Wenn einer der folgenden Fälle eintritt, hat die Geschäftsführung unverzüglich Insolvenz zu erklären:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Das Unternehmen kann seine fälligen Schulden nicht begleichen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Das Unternehmen wird zum Fälligkeitszeitpunkt seiner Schulden voraussichtlich nicht in der Lage sein, diese zu begleichen.
  • Überschuldung (§ 19 InsO): Das Vermögen des Unternehmens ist kleiner als seine Schulden.

Das Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das angewendet wird, wenn ein Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist und eine Lösung des Liquiditätsproblems ohne Gericht nicht mehr möglich scheint. Es dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Dies wird vom Insolvenzverwalter begleitet. Man unterscheidet zwischen folgenden Insolvenzverfahren:

  • Regelinsolvenz: Die Regelinsolvenz können nur insolvente Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler durchlaufen.
  • Verbraucherinsolvenz: Die Verbraucherinsolvenz wird auch als Privatinsolvenz bezeichnet und kann daher auch nur von Privatpersonen eingeleitet werden.