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Viele Unternehmen bieten Waren oder auch Dienstleistungen online an. Damit NutzerInnen die Möglichkeit haben, AnbieterInnen zu überprüfen, gibt es das Impressum. Aufgrund dessen hat die gesetzgebende Instanz die Impressumspflicht eingeführt.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine Art Visitenkarte von BetreiberInnen im Internet. Hierbei stehen für NutzerInnen bestimmte Angaben über AnbieterInnen zur Verfügung. Welche das sind, ist über das Telemediengesetz geregelt. Somit können VerbraucherInnen die Seriosität der AnbieterInnen überprüfen und das Unternehmen oder die Person hinter der Website kontaktieren.

Wer benötigt ein Impressum?

Fast alle BetreiberInnen einer Internetseite sind dazu verpflichtet ein Impressum bereitzustellen. Grundsätzlich heißt es, sobald die Website geschäftlichen Zwecken dient, gilt Impressumspflicht. Das schließt vor allem Verkaufsplattformen wie Online-Shops und Suchmaschinen ein. Auch Accounts auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram sind verpflichtet eines zur Verfügung zu stellen. Dies gilt erst dann, wenn das Konto gewerblich verwendet wird.

Die Impressumspflicht entfällt, wenn die Website ausschließlich für private Zwecke dient. Bei gelegentlichen Tätigkeiten über Websites, wie auf Auktionsplattformen, erübrigt sich diese Pflicht ebenso.

EXTRA: Auktion

Pflichtangaben

Es gibt allgemeine Angaben, die in jedem Impressum vorhanden sein müssen. Hierzu gehören:

  • Namen:
    • bei natürlichen Personen den Vor- und Nachnamen
    • bei Unternehmen (juristischen Personen) den Unternehmensnamen sowie Namen und Vornamen der vertretungsberechtigten Person
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    • ein Postfach ist nicht ausreichend
  • Rechtsform (bei juristischen Personen)
  • E-Mail Adresse und/oder Telefonnummer

Soweit vorhanden wird auch die Umsatzsteuer– oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer, sowie Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer angegeben.

Zusätzlich müssen verschiedene Berufsgruppen weitere Informationen angeben. Darunter fallen zum Beispiel MaklerInnen oder Gastronomiebetriebe. Für sie gilt die Pflicht, ihre zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben. Für RechtsanwältInnen oder NotarInnen ist es obligatorisch die zuständige Kammer, sowie ihre Berufsbezeichnung in das Impressum zu schreiben. Bei redaktionellen Inhalten muss eine verantwortliche Person mit Namen und Anschrift vorhanden sein.

Wo wird das Impressum positioniert?

Das Telemediengesetz spricht davon, dass das Impressum leicht erkennbar und ständig verfügbar sein muss. Auf den meisten Websites ist es über einen Link zu finden.

Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?

AnbieterInnen, die kein Impressum hinterlegt haben, obwohl sie verpflichtet sind, können eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro erhalten. Außerdem begeht man so einen Wettbewerbsverstoß, woraus sich Unterlassungsansprüche ergeben.