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Dieses Gesetzt hat als Ziel, die Förderung von Langzeitarbeitslosen, geschlechtliche Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und die Stärkung des Bildungsmarktes. Der Träger der Arbeitsförderung ist die Bundesagentur für Arbeit.

Aufgaben

Um diese Ziele zu erreichen hat die Bundesagentur für Arbeit auch bestimmte Aufgaben der Arbeitsförderung.

  • Beratung der Ausbildungs- und Arbeitssuchenden
  • Besetzung offener Stellen
  • Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verkürzung der Arbeitslosigkeit (Weiterbildungen)
  • berufliche Eingliederung von Behinderten

Bestimmungen

Außerdem sind im Arbeitsförderungsrecht Bestimmungen zu den Voraussetzungen für die Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld festgelegt.

Beiträge

Die Arbeitsförderung ist ein Teil der Leistungsbereiche der Arbeitslosenversicherung. Dieser eigenständige Teil der Deutschen Sozialversicherung ist gesetzlich geregelt und eine Pflichtversicherung. Aus diesem Grund können nur Arbeitnehmer diese Leistungen in Anspruch nehmen. Selbstständige sind davon ausgeschlossen. Es werden folgende Beiträge für Arbeitslose übernommen:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung