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Das Wort Abandon kommt aus dem Englischen und heißt in deutscher Übersetzung so viel wie ablegen oder aufgeben. Prinzipiell geht es also darum, auf ein bestimmtes Recht zu verzichten bzw. es aufzugeben. Man kann das Abandonrecht auf die drei folgenden unterschiedlichen Bereiche anwenden.

1. Das Abandonrecht bei Aktien

Wenn eine GmbH in eine AG umgewandelt wird, hat ein Teilhaber das Recht, seine bisher vorhandenen Anteile zur Verfügung zu stellen, wenn er der Umwandlung widerspricht. Für seine abgelegten Anteile würde er dann einen Verwertungserlös bekommen.

2. Prämiengeschäfte

Im Fall von Prämiengeschäften bedeutet Abandon, dass man das Recht hat, vom Kauf bzw. der Lieferung einer bestellten Aktie zurück zu treten, wenn die vereinbarte Prämie bezahlt wird.

3. Gesellschaftsrecht

Das Abandonrecht bezeichnet das Recht eines Gesellschafters einer GmbH, bei einer unbeschränkten Nachschusspflicht seinen Geschäftsanteil gemäß § 27 GmbHG aufzugeben, also zu abandonnieren.