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Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) vom April 2019 verlangt von Unternehmen, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden. Somit sollen vertrauliche Firmeninformationen und betriebsinternes Know-how geschützt werden.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

§ 2 GeschGehG regelt, wann eine Information ein Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnis darstellt:

  • Wenn die Information geheim ist und daher einen wirtschaftlichen Wert hat.
  • Wenn die Information durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird.
  • Wenn ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Information besteht.