Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) vom April 2019 verlangt von Unternehmen, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden. Somit sollen vertrauliche Firmeninformationen und betriebsinternes Know-how geschützt werden.
Was ist ein Geschäftsgeheimnis?
§ 2 GeschGehG regelt, wann eine Information ein Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnis darstellt:
- Wenn die Information geheim ist und daher einen wirtschaftlichen Wert hat.
- Wenn die Information durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird.
- Wenn ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Information besteht.