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Das Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht, welches das geistige Eigentum eines Erfinders von einem bestimmten Design schützen soll. Das Geschmacksmuster schützt also eine besondere Form- und Farbgestaltung. Es wird beim Patent- und Markenamt kostenpflichtig in das Register für Geschmacksmuster eingetragen und gibt dem Inhaber das Recht, Dritten zu verbieten, das Muster ohne seine Zustimmung zu benutzen. Nach Eintragung im Register gilt das Schutzrecht für 25 Jahre.

Voraussetzungen für die Eintragung

  • Bei dem Design muss es sich um eine Neuheit handeln. Vor der Anmeldung darf kein identisches Muster veröffentlicht worden sein.
  • Das Muster muss eine Eigenart haben. Es soll sich von anderen Erzeugnissen unterscheiden.