Mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigt der Erklärende, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht. Gem. § 156 StGB stellt eine unwahre Aussage unter Eid eine Straftat dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
eidesstattliche Versicherung
Mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigt der Erklärende, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht.
