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eidesstattliche Versicherung

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigt der Erklärende, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht. Gem. § 156 StGB stellt eine unwahre Aussage unter Eid eine Straftat dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.