Die Amtshaftung bezeichnet die Haftung des Staates bei rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten der Amtsverwalter bzw. derjenigen Personen die in Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amts tätig sind.
Amtshaftung
Die Amtshaftung bezeichnet die Haftung des Staates bei rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten der Amtswalter bzw. derjenigen Personen die in Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amts tätig sind.