Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt die gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar. In der Grundsrechtscharta sind zum allerersten Mal die Bürgerrechte sowie die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rechte vereint.
Durch den Vertrag von Lissabon erhalten die Grundrechte den gleichen Wert wie die Verträge (EG, EUV). Die Charta ist für alle Mitgliedstaaten – ausgenommen das Vereinigte Königreich und Polen – bindend. Grundlage für die Charta der Grundrecht ist die Europäische Menschenrechtskonvention.