Recht Lexikon
Mergers & Acquisitions

Mergers & Acquisitions, häufig auch nur unter der Abkürzung M&A bekannt, bezeichnet eine Beratungstätigkeit bei Unternehmenszusammenschlüssen oder Unternehmensübertragungen. Darüber hinaus ist die M&A-Tätigkeit auch im Investmentgeschäft angesiedelt.

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