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Der Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem man regelmäßig zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro im Monat verdient. Er liegt also zwischen dem klassischen Minijob und einer Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung.

Was ist ein Midijob?

Die Beschäftigung wird seit dem 01. Juli 2019 nicht mehr Gleitzone, sondern Übergangsbereich genannt. Außerdem erhöhte man den Grenzbetrag von 850 Euro auf 1300 Euro.

Gleichzeitig wird der Begriff auch „Beschäftigung in der Gleitzone“ bzw. seit 2019 „Beschäftigung im Übergangsbereich“ genannt. Hier erkennt man auch die Kernidee des Midijobs: Die Ober- und Untergrenze von 450,01 Euro und 1300 Euro ermöglicht den ArbeitnehmerInnen großen Spielraum im Verdienst.

Wichtig ist auch zu wissen, dass eventuelle Einmalzahlungen – beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld – neben den regelmäßigen monatlichen Einkommen dazu zählen.

Es kann auch zu monatlichen Schwankungen bei der Bezahlung kommen. In diesem Fall schätzen die ArbeitgeberInnen den Betrag oder berechnen den Durchschnitt. Diese gilt dann als Grundlage für Abgaben und Steuern.

Ausnahme: Ausbildungsverhältnisse

PraktikantInnen oder Auszubildende fallen nicht unter diese Kategorie. Auch AbsolventInnen eines sozialen Jahres gehören nicht dazu. StudentInnen aber schon: Sie können einem Midijob nachgehen. Dabei müssen sie lediglich einen Rentenbeitrag abgeben.

Abgaben und Steuern

Midijobs sind nicht immer steuerfrei: Abgaben zur Sozialversicherung fallen aber immer an. Sie sind jedoch geringer als bei Voll- oder Teilzeitstellen. Die Höhe der Abgaben sind unterschiedlich: Sie hängen vom genauen Gehalt ab und sind innerhalb der Midijob Grenzen gestaffelt.

Sozialversicherungsabgaben berechnen

Wie bereits erwähnt berechnet man die Abgaben an die Sozialversicherung individuell. Zunächst wird aber der Gesamtbetrag ermittelt – dieser wird sowohl von den ArbeitnehmerInnen, als auch den ArbeitgeberInnen gezahlt. Dies berechnet man wie folgt:

Gesamtbeitragssatz x Gleitzonenentgelt = Gesamtbetrag

Der Beitragssatz variiert. Weiterhin muss das Gleitzonenentgelt berechnet werden:

F × 450 + ((1300/(1300−450)) − (450/(1300-450)) × F) × (Monatsbrutto − 450)

Der Faktor F basiert auf dem durchnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichen den jährlichen Faktor. In 2021 liegt F bei 0,7509.

Zum Schluss muss man die Höhe des Anteils der ArbeitnehmerInnen an diesem Gesamtbeitrag ermitteln.

Steuern im Midijob

Minijobs sind grundsätzlich von der Lohnsteuer befreit. Bei Midijobs kommt es auf die jeweilige Steuerklasse an:

Zählt man zur Steuerklasse 1 bis 4, so fällt keine Lohnsteuer an. Anders ist das bei Steuerklasse 5: Hierbei wir das Gesamteinkommen mit dem Partner oder der Partnerin versteuert – der Midijob fließt mit ein.