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Auch 450 Euro Job oder Minijob genannt, ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Das regelmäßige Arbeitsentgelt darf im Monat 450 Euro nicht übersteigen. Auch bei einem Mini-Job gilt der Mindestlohn.

Welche Abgaben gelten für eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung – also ein Einkommen bis zu 450 Euro – ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Für ArbeitnehmerInnen fallen also weder Sozialabgaben noch Steuern an, weil ArbeitgeberInnen in der Regel die pauschalen Abgaben übernehmen. Bei einem Minijob entspricht das Nettogehalt also in der Regel dem Bruttogehalt.

Bin ich versichert?

Da bei einem 450 Euro Job keinerlei Sozialabgaben anfallen erhalten die Beschäftigten keinerlei Versicherungsleistungen. Weil in Deutschland eine Versicherungspflicht gilt, müssen Beschäftigte dieser dann anderweitig nachkommen, sich also selbst versichern. Erst ab einem Einkommen von 451 Euro bezahlen ArbeitgeberInnen Krankenversicherungsbeiträge und melden ihre Angestellten bei einer Krankenkasse an, wenn noch keine Mitgliedschaft besteht.

Muss ich mich irgendwo anmelden?

Nein, das ist Aufgabe der ArbeitgeberInnen. Das muss mit der ersten Abrechnung spätestens aber sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geschehen.

Wird ein 450 Euro Job auf Kurzarbeitergeld angerechnet ?

Wenn du den Minijob schon vor Beginn der Kurzarbeit hattest, wird das daraus resultierende Einkommen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Solltest du jedoch den 450 Euro Job beginnen während du schon Kurzarbeitergeld beziehst, wird dieses Einkommen auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man mit einer geringfügigen Beschäftigung?

Liegt das Einkommen einer Nebenbeschäftigung über 165 Euro, so wird es in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld I angerechnet.

Aber hier gibt es eine Ausnahme: Wenn das Einkommen unter 165 Euro liegt, die Arbeitszeit aber mehr als 15 Stunden die Woche beträgt, hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Wie viele Stunden im Monat darf ich arbeiten?

Auch als MinijobberIn steht dir der Mindestlohn zu. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro. Du kannst die Stunden wie folgt berechnen:

450,00 Euro / 9,35  Euro = 48,128 Stunden.

Das bedeutet MinijobberInnen dürfen im Monat bis zu 48,128 Stunden arbeiten. Ab dem 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro.