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Das am 1.7.1896 vom Reichstag beschlossene und am 1.1.1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch ist ein für jedermann geltendes Teilgebiets des Privatrechts. Im Jahre 2000/2001 wurde das BGB komplett reformiert. Dabei wurden vor allem die Verbraucherschutzvorschriften eingearbeitet, sowie EU-Richtlinien umgesetzt.