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Die Dienstleistungsfreiheit bezeichnet eine der vier Grundfreiheit der Unionsbürger der Europäischen Union und ist im AEUV und EG-Vertrag geregelt. Mit der Dienstleistungsfreiheit wird den Bürgern der EU gewährleistet, dass sie innerhalb der Europäischen Union Dienstleistungen frei anbieten bzw. in Anspruch nehmen können.

Auf die Dienstleistungfreiheit kann sich berufen, wer

  • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen ist,
  • eine Leistung oder eine Dienstleistung in einem anderem Mitgliedstaat erbringen möchte,
  • selbständig tätig ist und diese
  • gegen Entgelt

erbringt.