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Unter einem Kartell versteht man eine Vereinbarung zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen. Durch diese Absprachen entsteht ein gesamtwirtschaftlicher Schaden, weshalb die Kartellbildung in Deutschland und in der EU verboten ist.

Wer überwacht die Kartellbildung?

  • EU-Kommission: Laut dem EU-Wettbewerbsrecht besteht ein Kartellverbot, das alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, welche den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU beeinträchtigen und den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes beeinträchtigen können, untersagt. Die EU-Kommission ist für die Überwachung dieser Einhaltung zuständig.
  • Bundeskartellamt: In Deutschland wacht das Bundeskartellamt über den Wettbewerb und straft Absprachen, die eine Gefährdung des freien Marktes bedeuten und zu einer Monopolbildung führen können. Das Bundeskartellamt hat somit die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen und Unternehmenszusammeschlüsse zu untersagen.