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Die Pausenregelung beschreibt, ob und wie lange MitarbeiterInnen eines Unternehmens während ihrer Arbeitszeit in die Pause gehen dürfen.

Was ist eine Pause?

Man definiert eine Pause als eine Zeit, in der der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vollständig von den Arbeitspflichten freigestellt ist. Unternehmen ziehen die Pausenzeit von der Arbeitszeit ab. Sie muss mindestens 15 Minuten lang sein und ist erst ab sechs Stunden Arbeitszeit Pflicht.

Sinn und Zweck der Pausenregelung ist die Erholung der ArbeitnehmerInnen. Durch die Pause können MitarbeiterInnen wieder Kraft schöpfen und sich besser konzentrieren.

ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen müssen vorher abklären, wann die Pausen genommen werden. Außerdem muss man die Pausenzeit nicht am Stück nehmen: ArbeitnehmerInnen können sich die Ruhepausen auch in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufteilen. Aber auch hier gilt: Erst nach Absprache mit dem Chef oder der Chefin.

Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Unternehmen müssen diese weder bezahlen, noch haben ArbeitnehmerInnen Anspruch darauf.

Ausnahme: bezahlte Pausenregelung

Bei besonders ansträngenden Tätigkeiten – wie beispielsweise starker Lärm – stehen ArbeitnehmerInnen bezahlte Kurzpausen zu.

Diese gehen zwar nur wenige Minuten, helfen den MitarbeiterInnen aber ungemein. So wollen Unternehmen die Leistungsfähigkeit ihrer MitarbeiterInnen gewährleisten, die beispielsweise dauerhaft am Bildschirm sitzen.

Pausenregelug ist gesetzlich vorgeschrieben

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt in § 4 die Pausenregelung fest:

  • Arbeitet man nur bis zu 6 Stunden am Tag, so ist keine Pause vorgeschrieben.
  • Liegt die Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden, so steht dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin mindestens 30 Minuten Pause zu.
  • Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden müssen die ArbeitgeberInnen mindestens 45 Minuten Pausen einrechnen.

ArbeitnehmerInnen haben durch die Pausenregelung ein Recht auf Pause. Gleichzeitig aber auch eine Pausenpflicht.

Besondere Pausenregelung bei Minderjährigen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gibt jugendlichen ArbeitnehmerInnen – die zwischen 15 und 17 Jahre alt sind – mehr Pausen:

  • Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden steht den Jugendlichen schon eine halbe Stunde Pause zu.
  • Arbeiten sie 6 bis 8 Stunden, so haben die Minderjährigen eine 60 Minuten Pause.
  • Pausen muss man mittig am Arbeitstag legen: Frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens eine Stunde vor Arbeitsende.
  • Außerdem darf die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden.