Die Nötigung ist ein Straftatbestand der in § 249 StGB geregelt ist. Mit ihr wird das rechtswidrige Erzwingen eines Tun, Dulden oder Unterlassen bezeichnet, die unter Androhung eines Übels erfolgt.
Nötigung
Mit Nötigung wird das rechtswidrige Erzwingen eines Tun, Dulden oder Unterlassen bezeichnet, die unter Androhung eines Übels erfolgt.
