Die rechtlichen Grundlagen eines Gesellschaftsvertrags sind in § 705 BGB geregelt. Bei Kapitalgesellschaften wird der Gesellschaftsvertrag auch als Satzung bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen zweiseitigen schuldrechtlichen Vertrag. Eine Formvorschrift besteht nicht.
Gesellschaftsvertrag
Bei einem Gesellschaftsvertrag handelt es sich um einen zweiseitigen schuldrechtlichen Vertrag.
