Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, langfristig dem Unternehmen zu dienen. Das Anlagevermögen (fixed assets) befindet sich auf der Aktivseite einer Bilanz, § 247HGB. Welche Güter dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, lässt sich aus § 266 HGB entnehmen. Der Gegenpart zum Anlagevermögen ist das Umlaufvermögen (current assets).
Unterteilung des Anlagevermögens
Handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft, so muss das Anlagevermögen gem. § 266 HGB in folgende Hauptgruppen unterteilt werden:
- immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Lizenzen, Patente)
- Sachanlagen (z. B. Maschinen, Grundstücke, Betriebsausstattung)
- Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen, Wertpapiere, Forderungen)
Große Kapitalgesellschaften müssen neben dieser Unterteilung weitere Besonderheiten beachten und müssen bei der Aufstellung ihrer Bilanz das gesamte in § 266 HGB genannte Gliederungsschema berücksichtigen.