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Die Anfechtungsklage ist eine Klageart aus dem Verwaltungsrecht, die auf die Aufhebung eines Verwaltungsakts abzielt. Der Inhalt des Verwaltungsakts kann jedoch nicht geändert werden.

Die Anfechtungsklage im Gesellschaftsrecht

Hierbei geht es um die Anfechtung von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung oder einer Hauptversammlung.

Die Anfechtungsklage im Steuerrecht

Bei diesen Dokumenten handelt es sich um die Verwaltungsakten, die bei einer erfolgreichen Klage aufgehoben werden müssen, bzw. sollen.