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Die Garantie ist eine Erklärung, die gegenüber der anderen Vertragspartei abgegeben wird. Inhalt der Erklärung ist die Übernahme der Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeitsdauer einer Sache.

Verfügt die gekaufte Sache nicht über die Eigenschaft, so kann der Käufer seine Garantierechte in Anspruch nehmen. Die Garantie ist im Unterschied zu den Gewährleistungsrechten eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Sie darf deshalb nicht mit den Gewährleistungsrechten verwechselt werden.