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In diesem Artikel erklären wir dir was es mit einer Fusion von Unternehmen auf sich hat:
Unter dem Begriff Fusion versteht man den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Unternehmen, die bis dato unabhängig waren. Nach der Fusion geben sie jeweils ihre rechtliche und wirtschaftliche Existenz auf und bestehen ab da an, als ein neues Unternehmen mit neuer rechtlicher und wirtschaftlicher Existenz. Die Branche spielt dabei keine Rolle, es können sowohl Zusammenschlüsse aus einer Branche wie auch aus verschiedenen stattfinden.

Wer kontrolliert den Zusammenschluss?

In Deutschland gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz), eine Fusion unterliegt diesem Gesetz. Der Zusammenschluss wird durch das Bundeskartellamt kontrolliert und verhindert Fusionen die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Auch das Zivilrecht spielt eine Rolle.

Arten einer Fusion

Es gibt folgende Arten von Fusionen:

  • Upstream-Merger
  • Downstream-Merger
  • Sidestep-Merger

Wann ist eine Fusion erlaubt?

Fusionen zwischen zweier oder mehrerer Unternehmen sind grundsätzlich immer erlaubt und sogar erwünscht als Zeichen der freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Ausnahme: Fusionen dürfen nicht den freien Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen.

Wieso fusionieren Unternehmen?

Oft sollen durch Zusammenschlüsse von Unternehmen Kapital oder Marktanteile erhöht werden. Die Kreditwürdigkeit wird dadurch ebenso verbessert. Durch höheres Kapital können neue Produktbereiche erschlossen werden oder gar ausländische Märkte in Betracht gezogen werden. So können Unternehmen größer werden oder in neue Märkte / Geschäftsfelder eintreten ohne sich dafür stark zu verschulden.

Was passiert mit den Mitarbeitern?

Laut § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) übernimmt der ErwerberInnen des Kapitals automatisch auch alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen der ArbeitnehmerInnen. Dieses Gesetzt besagt, dass dir nicht wegen „Betriebsübergang“ gekündigt werden darf. Egal ist dabei in in welchem Angestelltenverhältnis du beschäftigt bist, es gilt also wenn du einfacher ArbeitnehmerInnen, Auszubildender oder leitender Angestellter oder Angestellte bist. Doch auch wenn du dich noch in der Probezeit, im Mutterschutz oder in Elternzeit befindest gilt diese Regelung für dich. Durch § 613 a BGB hast du außerdem die Möglichkeit dem Übergang deines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, ohne Gründe zu nennen.