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Das deutsche Kündigungsschutzgesetz ist zum Schutz des Arbeitnehmers und beschränkt die grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, muss dies nach dem Kündigungsschutzgesetz durch eine sozial gerechtfertigte Kündigung erfolgen. Für eine wirksame Kündigung ist die Schriftform notwendig. Man unterscheidet drei Arten von Kündigungen:

  1. ordentliche Kündigung (gesetzliche oder vertragliche Kündigung)
  2. Änderungskündigung
  3. fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personen genießen die Vorteile des besonderen Kündigungsschutzes:

  • Betriebsratmitglieder und Jugendvertreter
  • werdende Mütter
  • Schwerbehinderte
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
  • langjährig beschäftigte Angestellte und Arbeiter

Gesetzliche Kündigungsfristen

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber müssen bestimmte Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer im Unternehmen berücksichtigt werden:

  • 2 Jahre: 1 Monat
  • 5 Jahre: 2 Monate
  • 8 Jahre: 3 Monate
  • 10 Jahre: 4 Monate
  • 12 Jahre: 5 Monate
  • 15 Jahre: 6 Monate
  • 20 Jahre: 7 Monate

Es muss jeweils zum Monatsende gekündigt werden.