Skip to main content

Nach dem Eintritt der Fälligkeit einer Lieferung, muss zunächst eine Mahnung an den Lieferer (Schuldner) mit einer Nachfrist versendet werden. Erst wenn die Lieferung trotz Mahnung immer noch nicht erfolgt, dann gerät der Lieferer in Lieferungsverzug (Nicht-Rechtzeitige-Lieferung). Es bedarf keiner Mahnung (mit Nachfristsetzung), wenn

  • für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (Fix-Terminkauf)
  • der Schuldner die Leistung verweigert

Der Lieferer kommt nicht in Verzug, solange die Leistung aufgrund eines nicht zu vertretbaren Umstandes nicht erbracht werden kann.

Rechte des Käufers bei Lieferungsverzug

  • Recht auf Lieferung
  • Recht auf Schadensersatz statt der Leistung
  • Recht auf Rücktritt vom Vertrag