Die Drei-Stufen-Theorie wird zur Beurteilung der Rechtfertigung eines Eingriffs in die Berufsfreiheit angewandt. Die Drei-Stufen-Theorie ist auf das Apotheker-Urteil des BVerfG zurückzuführen. Bei den drei Stufen handelt es sich um
- die Berufsausübungsregel,
- die Berufswahlregelung mit subjektiven Zulassungsgrenzen und
- die Berufswahlregel mit objektiven Zulassungsgrenzen.
Ein Eingriff auf einer höheren Stufe ist nur dann möglich, wenn ein Eingriff auf einer unteren Stufe nicht die gleiche Wirkung erzielt.