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Die Drei-Stufen-Theorie wird zur Beurteilung der Rechtfertigung eines Eingriffs in die Berufsfreiheit angewandt. Die Drei-Stufen-Theorie ist auf das Apotheker-Urteil des BVerfG zurückzuführen. Bei den drei Stufen handelt es sich um

  • die Berufsausübungsregel,
  • die Berufswahlregelung mit subjektiven Zulassungsgrenzen und
  • die Berufswahlregel mit objektiven Zulassungsgrenzen.

Ein Eingriff auf einer höheren Stufe ist nur dann möglich, wenn ein Eingriff auf einer unteren Stufe nicht die gleiche Wirkung erzielt.