Die Berufung bezeichnet ein Rechtsmittel, welches gegen ein Urteil der ersten Instanz eingelegt werden kann. Durch die Berufung wird die Überprüfung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht des erstinstanzlichen Urteils ermöglicht.
Berufung
Die Berufung bezeichnet ein Rechtsmittel, welches gegen ein Urteil der ersten Instanz eingelegt werden kann.