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Der Manteltarifvertrag ist eine spezielle Form des Tarifvertrags. Er entspricht einem Tarifwerk mit vielen kleinen unterschiedlichen Einzelverträgen. Ein Manteltarifvertrag wird zwischen Tarifpartnern abgeschlossen und ist für beide Seiten verbindlich.

Wer schließt ihn ab?

Manteltarifverträge werden von zwei Vertragsparteien abgeschlossen, dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft. Dies gilt jeweils für einzelne Branchen oder Wirtschaftsbereiche. Welche Gewerkschaft zuständig ist hängt ebenfalls von der Branche ab. Firmentarifverträge können von einzelnen Unternehmen und Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Die Kündigung des Vertrages erfolgt ebenfalls durch den Arbeitgeberverband oder die Gewerkschaft. Nachdem beginnen meist die Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag.

Was regelt ein Manteltarifvertrag?

Darüber werden allgemeine Arbeitsbedingungen reglementiert. Beispiele dafür sind:

  • Urlaubsansprüche
  • Überstundenabgeltungen
  • Probezeiten
  • Kündigungs- und Einstellungsvoraussetzungen
  • und vieles mehr.

Meist finden sich darin auch Regelungen für Altersabsicherung und Zuschläge. Unterschiede sind je nach Gewerkschaft bzw. Branche gegeben.

Informationen zu Entlohnung, Vergütungsgruppen oder ähnlichem stehen dagegen nicht im Manteltarifvertrag, sondern in den entsprechenden Lohn-, Gehalts- oder Vergütungstarifverträgen.

Wie lange ist er gültig?

Die Laufzeit eines Manteltarifvertrages ist oftmals deutlich länger als bei obengenannten Vergütungstarifverträgen – nicht selten sind sie sogar unbefristet. Der Fokus der Öffentlichkeit liegt gerade deshalb nicht auf den Manteltarifverträgen.

In der Regel beträgt die Standard-Laufzeit drei Jahre, jedoch sind die vereinbarten Reglungen für das gesamte Bundesgebiet gültig.

Für wen ist er gültig?

Der entsprechende Manteltarifvertrag ist für Arbeitsverhältnisse nur dann gültig, wenn ArbeitnehmerInnen und auch ArbeitgeberInnen in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerverband Mitglied sind.

Muss mein Arbeitgeber sich daran halten?

Wird ein Manteltarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt, so müssen sich alle ArbeitgeberInnen an die entsprechenden Inhalte halten. Dies müssen sie auch dann, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin kein Mitglied einer Gewerkschaft ist.

Was gilt Arbeitsvertrag oder Manteltarifvertrag?

Grundsätzlich stehen Gesetze und der Tarifvertrag im höherwertigen Recht gegenüber dem Arbeitsvertrag. Das bedeutet, dass Inhalte aus dem Arbeitsvertrag nicht gegen geltende Inhalte aus dem Manteltarifvertrag verstoßen dürfen. Erst wenn dies gegeben ist, gilt der Arbeitsvertrag als vorrangig.