Von einem Mangelfolgeschaden spricht man dann, wenn ein anderes Rechtsgut als die gekaufte Sache des Käufers aufgrund der mangelhaften Leistung des Schuldners, geschädigt wird. Liegt ein Mangelfolgeschaden vor, so können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Mangelfolgeschaden
Von einem Mangelfolgeschaden spricht man dann, wenn ein anderes Rechtsgut als die gekaufte Sache des Käufers aufgrund der mangelhaften Leistung des Schuldners, geschädigt wird.