Die Bemessungsgrundlage dient
- im Versicherungsrecht,
- dem Steuerrecht und
- in anderen Bereichen des Rechts
als Basis für die Berechnung eines Beitrags oder der Steuer. Daraufhin wird auf den so ermittelten Betrag ein vorher festgelegter Satz oder Tarif angewandt. Beispielsweise stellt das Einkommen die Grundlage zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags dar.