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Die Leistungspflichten lassen sich in Haupt- und Nebenleistungspflichten unterscheiden.

Hauptleistungspflichten

Hauptleistungspflichten sind je nach Vertragstyp zu unterscheiden. Liegt beispielsweise ein Kaufvertrag vor, so ist der Verkäufer verpflichtet, die Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Daneben muss der Verkäufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängel (§§ 434 ff BGB) übergeben. Der Käufer ist verpflichtet die Sache abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen. Dies bedeutet, dass Hauptleistungspflichten grundsätzlich diejenigen sind, deretwegen der Vertrag geschlossen wurde.

Nebenleistungspflichten

Nebenleistungspflichten dienen der Sicherung und Durchführung der Hauptleistungspflichten. Sie sind in § 241 BGB geregelt. Nebenleistungspflichten sind Rücksichtsnahme- und Sorgfaltspflichten die jede Vertragspartei bezüglich der Rechtsgüter der anderen Vertragspartei beachten muss.