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Der Einzelarbeitsvertrag (individueller Arbeitsvertrag) ist in der Regel ein Dienstvertrag, der zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber geschlossen wird. Der Vertrag regelt nur das Arbeitsverhältnis zwischen diesen Personen.

Begünstigungsprinzip / Günstigkeitsprinzip

Gesetzliche Bestimmungen, Bedingungen der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen in Einzelarbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Das heißt, es ist eine Hierarchie in der folgenden Reihenfolge zu beachten:

  1. Gesetz
  2. Tarifvertrag
  3. Betriebsvereinbarung
  4. Einzelarbeitsvertrag