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ArbeitgeberInnen sind durch das Arbeitsrecht gesetzlich dazu verpflichtet bestimmte Gesetze für ihre MitarbeiterInnen im Betrieb auszuhängen. Somit soll für die ArbeitnehmerInnen die Chance bestehen sich jederzeit mit Hilfe der aushangpflichtigen Gesetze über ihre Rechte sowie Pflichten zu informieren.

Was sind aushangpflichtige Gesetze?

Branchenübergreifende Gesetze sind in jedem Betrieb auszuhängen. Im Gegensatz dazu gibt es noch Spezialgesetze. Diese werden je nach Branche und deren Vorschriften angebracht. Dazu zählen insbesondere die Regelungen zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz. Hinzu kommen noch freiwillig auszulegende Gesetze. Dabei handelt es sich um weitere, für die Arbeit wichtige Gesetze und Bestimmungen.

Branchenübergreifende Gesetze sind:

Spezialgesetze je nach Branche sind zum Beispiel:

  • Strahlenschutzgesetz
  • Strahlenschutzverordnung

Freiwillig auszulegende wichtige Gesetze sind:

  • Bundesurlaubsgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Mindestlohngesetz
  • Pflegezeitgesetz

Warum gibt es eine Aushangpflicht?

Durch die Aushangpflicht sollen ArbeitnehmerInnen stets über ihre Rechte und Vorschriften informiert sein. Um dies zu gewähren stellt die Verletzung der Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit für ArbeitgeberInnen dar und führt zu einer Bußgeldstrafe von bis zu 2.500 Euro. Es kann ebenso zur Schadensersatzpflicht kommen, falls ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiter zu Schaden kommt.

Wann besteht eine Aushangpflicht?

Die Aushangpflicht ist nicht abhängig von der Größe des Betriebes, sondern gilt ab des ersten Mitarbeiters oder der ersten Mitarbeiterin. Zudem müssen die Gesetze und Verordnungen auf dem aktuellen Stand sein. ArbeitgeberInnen müssen daher darauf achten, dass die Gesetze regelmäßig aktualisiert werden.

Wo werden aushangpflichtige Gesetze aufgehängt?

Wo genau die aushangpflichtigen Gesetze angebracht werden ist dem Betrieb selbst überlassen. Aber sie müssen für alle MitarbeiterInnen während der Anwesenheit im Betrieb frei zugänglich sein. Außerdem müssen sie die aushangpflichtigen Gesetze ohne Hilfe von Dritter oder deren Beobachtung einsehen können. Geeignete Stellen sind z.B. Arbeits-, Aufenthalts- und Pausenräume sowie die Kantine oder das Betriebsratsbüro.