Die EU-Wettbewerbspolitik basiert auf dem EU-Wettbewerbsrecht und ist innerhalb der Europäischen Union eines der wichtigsten Instrumente zur Herstellung und Erhaltung des europäischen Binnenmarktes.
Für alle EU-Länder gelten unter anderem folgende Bestimmungen, aufgrund der EU-Wettbewerbspolitik:
- Kartellverbot: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, welchen den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb innerhalb des gesamten Marktes beeinträchtigen können, sind verboten.
- Missbrauchsverbot: Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem gemeinsamen Markt, welche den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen kann, ist verboten.
- Fusionskontrolle: Zusammenschlüsse sind auf ihre Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt zu prüfen.
- Verbraucherschutz: Der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie deren Rechte auf Information sollen gefördert werden.