Der Motivirrtum stellt einen Willensmangel bei der Bildung des Willens dar. Dabei geht der Erklärende fälschlicherweise von einem anderen (falschen) Umstand aus. Der Motivirrtum ist unbeachtlich und berechtigt nicht zur Anfechtung.
Motivirrtum
Der Motivirrtum stellt einen Willensmangel bei der Bildung des Willens dar.