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Die Mitarbeiterhaftung bezeichnet die Haftbarkeit von AngestelltInnen bei einer Pflichtverletzung der Arbeit.

Von der Übernahme durch ArbeitgeberInnen bis hin zu Strafen, für die der eigene Geldbeutel herhalten muss, kann alles passieren. Ob und wieviel man dabei zahlen muss, entscheidet ein Stufenmodell der Fahrlässigkeit.

Stufen der Mitarbeiterhaftung

Bei der Mitarbeiterhaftung gibt es 3 Haftungsstufen, die nach der Höhe der Fahrlässigkeit gegliedert sind. Je nachdem, welcher Schaden verursacht wird, entscheiden diese Stufen, ob und wie der Verursacher dafür haften muss.

1. Leichte Fahrlässigkeit

Beispiel: Aus Versehen verlierst du dein Diensthandy während einer Dienstreise. Die Sim-Karte kann zum Glück rechtzeitig vom IT-Profi gesperrt werden. So etwas kann passieren. Du haftest für keinen Schaden und bekommst ein neues Handy von deinem ArbeitgeberIn gestellt.

2. Mittlere Fahrlässigkeit

Beispiel: Du bist mit dem neuen Dienstwagen unterwegs. Durch eine kleinen Unaufmerksamkeit, verpasst du ihm einen kleinen Kratzer. Die Kosten für die Reparatur musst du jedoch nur anteilig bezahlen. Nochmal Glück gehabt.

3. Grobe Fahrlässigkeit

Beispiel: Du kommst mit einem Fremden ins Gespräch und ihr unterhaltet euch anschließend über die Arbeit. Dabei verrätst du einige sensible Daten über das Unternehmen. Dein Chef findet das heraus und verklagt dich. Du musst dich für Datenschutzverletzung verantworten. Du musst deinem Unternehmen eine riesige Summe an Schadensausgleich zahlen. Höchstwahrscheinlich darfst du dir auch einen neuen Job suchen.