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Das Gebrauchsmuster bezeichnet ein Schutzrecht für technische Erfindungen. Die Anforderungen sind weitaus geringer als bei einem Patent. Aus diesem Grund wird im Bezug auf das Gebrauchsmuster häufig vom „kleinen Bruder des Patents“ gesprochen. Unter den Gebrauchsmusterschutz fallen alle neuen technischen Erfindungen, die auf einen erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, vgl. §§ 1, 2 GebrMG.