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Was ist Arbeitskleidung?

Mit Arbeitskleidung ist die Kleidung des Arbeitnehmers gemeint, die während der Arbeitszeit oder der Leistungserbringung zu tragen ist. Sie wird anstelle der privaten Kleidung oder als Zusatz verwendet. Der Kunde kann durch Arbeitskleidung die Mitarbeiter des Unternehmens schneller und einfacher erkennen.

Welche Arten von Arbeitskleidung gibt es?

Unterscheiden lässt sich die Arbeitskleidung nach verschiedenen Funktionen, wie beispielsweise:

  • Berufskleidung
  • Dienstkleidung
  • und Schutzkleidung.

1. Berufskleidung

Berufskleidung kann sowohl privat als auch zweckmäßig bei der Arbeit getragen werden. Somit lässt sich die Berufskleidung nicht zu hundert Prozent nur der Arbeit zuordnen. Die anfallenden Kosten für Anschaffung und Reinigung trägt der Mitarbeiter des Unternehmens deshalb meist selbst. Ein Beispiel hierfür sind Bankangestellte: Der Anzug wird in der Finanzbranche als Berufskleidung gesehen. Ein Vorteil der Berufskleidung ist, dass die Individualität der Mitarbeiter nicht eingeschränkt wird. Sie können selbst entscheiden, welchen Schnitt oder welche Farbe ihr Anzug hat.

2. Dienstkleidung

Dienstkleidung zu tragen ist oft Pflicht. Vertraglich geregelt ist hierbei die Art der Kleidung und die Kostenübernahme. Da der Arbeitnehmer die Dienstkleidung vorgibt, übernimmt er meist auch die anfallenden Kosten. Er bleibt aber Eigentümer und kann somit die Arbeitskleidung nach Vertragsende zurückverlangen. Vorteile der Dienstkleidung sind vor allem im Dienstleistungs-Marketing sichtbar: Da diese schwer zu markieren sind, dient die Dienstkleidung durch das Branding als Kaufrisiko-Reduktion. Die Marke wird durch die Dienstkleidung sichtbar und der interessierte Kunde baut idealerweise Vertrauen in die Qualität der Dienstleistung auf. Deshalb dient diese Art von Arbeitskleidung auch zur Identifikation bestimmter Dienstleistungen.

3. Schutzkleidung

Schutzkleidung muss zum Gefahrenschutz vor Arbeitsunfällen oder aus hygienischen Gründen getragen werden. Das Tragen von Schutzkleidung ist durch verschiedene Vorschriften in bestimmten Arbeitsbereichen verpflichtend und vorgeschrieben. Deshalb stellt der Arbeitgeber die nötige Schutzkleidung zur Verfügung. Beispiele hierfür sind: Sicherheitshandschuhe oder Helme, die die Sicherheit der Mitarbeiter garantieren, oder ein Mund-Nasen-Schutz. Persönliche Schutzausrüstungen zählen nicht zur Arbeitskleidung.